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Allgemeine Geschäftsbedingungen

und Lieferbedingungen der VEMATEC GmbH
  1. Allgemeines
    Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstige Rechtsgeschäfte der Firma VEMATEC GmbH und deren Auftraggebern rechtsverbindlich.
  2. Auftragsbestätigung
    Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend. Weicht die Auftragsbestätigung der Firma VEMATEC GmbH von der schriftlichen Bestellung des Auftraggebers ab, so ist dieser ausdrücklich darauf hinzuweisen. Die Außendienstmitarbeiter der Firma VEMATEC GmbH sind nur befugt, Erklärungen des Auftraggebers an die Firma VEMATEC GmbH zu übermitteln. Tritt der Kunde vom Auftrag zurück, sind die angefallenen Kosten der Firma VEMATEC GmbH vom Auftraggeber zu begleichen. Mindestens jedoch 30% der vereinbarten Summe der Auftragsbestätigung.
  3. Preise
    Die Preise der Firma VEMATEC GmbH verstehen sich netto ab Werk ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Versicherung. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und werden nicht zurückgenommen. An die Preise ist die Firma VEMATEC GmbH bis zum Ablauf von 4-Monaten nach Vertragsabschluß gebunden. Soweit sich die Firma VEMATEC GmbH nicht zu dieser Zeit selbst in Verzug befindet, behält sie sich nach Ablauf der 4-Monatsfrist eine angemessene Preisanpassung vor. Dies gilt auch für vom Auftraggeber gewünschte technische Änderung des Vertragsgegenstandes.
  4. Zahlungsbedingungen
    Die Firma VEMATEC GmbH behält sich die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des §289 BGB. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach geltendem Recht und werden gesondert vereinbart. Verzugszinsen werden mit dem Zinssatz des Kontokorentzinssatzes der jeweiligen Bank der Firma VEMATEC GmbH berechnet.
  5. Liefertermine oder Lieferfristen
    Liefertermine oder Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Sie sind in jedem Fall schriftlich anzugeben. Der Auftraggeber kann 2 Wochen nach der Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Firma VEMATEC GmbH auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Erst mit Zugang dieser Mahnung kommt die Firma VEMATEC GmbH in Verzug. Die Durchführung des Auftrags und die Auslieferung von Waren, darf von der Stellung ausreichender Sicherheiten abhängig gemacht werden, wenn Umstände offenbar werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigt erscheinen lassen.
  6. Fremdmaterial
    Jede Maschine wird vor Versand gründlich erprobt. Das zum Einstellen und Erproben benötigte Originalmaterial des Auftraggebers muss der Firma VEMATEC GmbH auf Anforderung kostenlos zugesandt werden. Zur Zurücksendung oder Aufbewahrung nicht mehr benötigter Teile ist die Firma VEMATEC GmbH nicht verpflichtet.
  7. Gewährleistung
    Die Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft der gelieferten Ware durch die Firma VEMATEC GmbH bedarf zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware und die geleisteten Arbeiten unverzüglich auf Mängel zu überprüfen. Mängelrügen und jegliche Beanstandung der gekauften Ware und der geleisteten Arbeiten müssen, sofern es sich nicht um verdeckte Mängel handelt, schriftlich binnen einer Ausschlussfrist von 14 Tagen ab Lieferung bei der Firma VEMATEC GmbH eingegangen sein. Die Frist beginnt mit Datum der Warenannahme. Die Kosten für An- und Abfahrt sowie die Arbeitszeit die während der Gewährleistungszeit anfällt trägt der Auftraggeber.
    • Gewährleistung bei Verkauf von Verpackungsmaschinen
      Für Mängel der gelieferten Maschinen, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet die Firma VEMATEC GmbH wie folgt.
      a) Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht oder vereinbarter Garantiefristen kann die Firma VEMATEC GmbH nach ihrem Ermessen entweder nachbessern oder, soweit erforderlich, neu liefern.
      b) Kann der Mangel auch nicht durch mehrmalige Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen nicht vollständig behoben werden, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gemäß § 459 ff BGB.
    • Gewährleistung beim Verkauf von Folien
      a) Die Firma VEMATEC GmbH ist zur Lieferung mangelfreier Ersatzware verpflichtet. Ein Recht auf Minderung oder Wandlung besteht nur, wenn die Ersatzlieferung zweimal mangelhaft erfolgte.
      b) Als Mangel gelten nicht: Ausschuss bis 3%, unsachgemäße Lagerung (Ort, Temperatur, Dauer) Breiten- und Längentoleranzen bis 5%, jedoch mindestens 10mm. Die Dickentoleranz beträgt +-10%.
      c) Mängel eines Teiles der gelieferten Waren berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
    • Gewährleistung bei der Lieferung von bedruckten oder veredelten Verpackungsmaterialien
      a) Der Auftraggeber hat die Korrektur übersandten Zwischenerzeugnissen in jedem Fall sofort und eingehend zu überprüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckereierklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst anschließend entstanden sind oder erkannt werden konnten. Gleiches gilt für alle sonstigen Freigabeehrklärungen des Vertragspartners zur weiteren Herstellung.
      b) Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
      c) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Abdruck und Auflagedruck. Für Abweichungen in der Beschaffung des eingesetzten Materials haftet die Firma VEMATEC GmbH gegenüber dem Auftraggeber nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. Mehr oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
      d) Die Firma VEMATEC GmbH ist zur Nachbesserung berechtigt. Kann der Mangel auch durch mehrmalige Nachbesserung nicht oder nicht vollständig behoben werden, so stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gemäß §§ 459 ff. BGB zu.
    • Gewährleistung im Kundendienst
      Für die Gewährleistung im Kundendienst gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Firma VEMATEC GmbH hat das Recht, mindestens zwei Mal nachzubessern.
  8. Betriebsmittel bei der Anfertigung von Druckerzeugnissen
    Die von der Firma VEMATEC GmbH zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände wie Klischees etc. sind, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum der Firma VEMATEC GmbH und werden nicht ausgeliefert. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie halb- und Fertigerzeugnisse werden dem Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesandt. Eine Verwahrung findet nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung statt.
  9. Urheberrecht
    Der Auftraggeber haftet alleine, wenn die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Markenrechte verletzt. Er hat die Firma VEMATEC GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
  10. Haftungsausschuss
    Soweit zulässig, beschränkt sich die Haftung der Firma VEMATEC GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  11. Verzug
    Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Verlangt die Firma VEMATEC GmbH Erfüllung, so hat der Auftraggeber den vereinbarten Preis zzgl. eines eventuell entstandenen Verzugsschadens vorzuleisten. Tritt die Firma VEMATEC GmbH wegen Zahlungsverzug des Auftraggebers vom Vertrag zurück, so hat der Auftraggeber die gesamten Kosten des Rücktransportes der gelieferten Ware neben einem bis zum Rücktritt entstandenen Verzugsschaden zu zahlen. Verlangt die Firma VEMATEC GmbH Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so hat der Auftraggeber 30% des vereinbarten Preises zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer als Schadenersatz zu bezahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der Firma VEMATEC GmbH vorbehalten.
  12. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma VEMATEC GmbH. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma VEMATEC GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Firma VEMATEC GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung von Eigentumsvorbehaltware der Firma VEMATEC GmbH berechtigt. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gelten mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung als an die Firma VEMATEC GmbH sicherheitshalber abgetreten. Hinsichtlich der Einziehung dieser Forderung gilt der Auftraggeber als Treuhändler mit der ausdrücklichen Verpflichtung diese Beträge, abzüglich seines Gewinns bis zur endgültigen Begleichung der Forderung aus der Geschäftsbeziehung mit der Firma VEMATEC GmbH an die Firma VEMATEC GmbH abzuführen. Für den Fall, dass der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät, ermächtigt er die Firma VEMATEC GmbH bereits jetzt, seine Geschäftsräume zu betreten, um Vorbehaltsware wegzuschaffen, abzusondern oder zu kennzeichnen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alles zu tun, um der Firma VEMATEC GmbH in diesem Fall die Verwirklichung ihrer Forderung zu ermöglichen.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort für die Abwicklung sämtlicher sich aus den Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma VEMATEC GmbH ergebenden Rechte und Pflichten ist der Hauptsitz der Firma VEMATEC GmbH. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.
  14. Rechtsanwalt
    Die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma VEMATEC GmbH und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  15. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
    1) Vertragssprache ist deutsch.
    2) Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Kunden können dies vor Absenden der Bestellung über die Druckfunktion des Browsers elektronisch sichern.
  16. Streitbeilegung
    Die Europäische Kommission stellt für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung eine Plattform bereit (OS-Plattform), die unter http://ec.europa.eu/odr abrufbar ist.

VEMATEC GmbH
Wackenbergstraße 78-82
13156 Berlin
Deutschland

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